Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil von Verträgen zwischen Kunden und REICHART Effectiveness Solutions (RES). Diese umfassen im Wesentlichen die Beratung, das Training und Coaching im Bereich Leadership Development, Change Management, Mindset Enabling, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung, Diagnostikprodukte, Potenzialdiagnosen und Auswertungen von Testergebnissen, Erstellung von Effektivitätsprofilen, Persönlichkeitsprofilen und Motivationsanalysen sowie über einen Webshop erhältliche Materialien zu den zuvor genannten Themen und Inhalten.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.

(3) RES ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher Kooperationspartner zu bedienen. RES ist nicht verpflichtet, die Identität der beigezogenen Kooperationspartner offenzulegen.

(4) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass RES alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch RES bekannt wird. Der Kunde trägt des Weiteren dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit von RES informiert wird.

(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

(6) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von RES ausdrücklich schriftlich anerkannt.

I. Geltungsbereich und Umfang

Beratungsverträge oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden schriftlich firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten die Vertragsparteien nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfangs. Für Kaufverträge, die auf andere Art, z. B. per Telefon, Fax oder Brief abgeschlossen werden, gelten diese AGB ebenfalls. Kunden werden in der Auftragsbestätigung darauf hingewiesen, wo sie die AGB im Internet herunterladen können. Falls ein Kunde in solchen Fällen nicht mit den AGB einverstanden ist, kann er sein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.

II. Zusicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragsparteien treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner von RES gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote des Kunden auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern von RES oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartnern von RES während laufendem Vertragsverhältnis.

III. Berichterstattung

RES wird dem Kunden über seine Beratungstätigkeit Bericht erstatten, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist von der Berichtspflicht auch die Tätigkeit von Kooperationspartnern von RES umfasst. Nach Vertragserfüllung erhält der Kunde von RES einen Schlussbericht, in dem die erbrachten Beratungsleistungen samt Beratungsaufwand zusammengefasst sind. RES ist bei der Herstellung des vereinbarten Werks weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinem bestimmten Arbeitsort und an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

IV. Schutzrechte

(1) Das geistige Eigentum und daher das Urheberrecht an den im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag erbrachten Leistungen verbleiben bei RES.

(2) Der Kunde darf die ihm im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag übergebenen oder bekannt gewordenen Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen – auch nach Erfüllung des Beratungsauftrags – an Dritte ist untersagt. Zu den „Informationen“ zählen insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leitfäden, Leistungsbeschreibungen und Datenträger, unabhängig davon, ob diese Informationen von RES, ihren Mitarbeitern oder Kooperationspartnern stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch RES.

(3) Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt RES zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

V. Gewährleistung

(1) RES wird den Kunden von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln seiner Beratungsleistungen unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist beheben.

(2) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel dem Kunden zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag des Kunden statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel RES zuzurechnen, leistet RES binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen sechs Monaten nach Übergabe des Schlussberichts an den Kunden.

VI. Haftung

(1) RES, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner haben bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. RES haftet für das Verschulden von Mitarbeitern und Kooperationspartnern wie für ihr eigenes. Die Haftung von RES für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt der Kunde.

(2) Der Schadenersatzanspruch muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Sofern RES das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt RES diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

(4) Der Kunde hat die gelieferte Ware so rasch wie möglich zu prüfen und Mängel sofort zu melden. Der zuständige Kundendienst kann unter info@reichart-effectiveness-consulting.com kontaktiert werden. Geheime Mängel können auch nach Inbetriebnahme bzw. Verwendung der Ware noch beanstandet werden. Die Leistung von Zahlungen gilt nicht als Verzicht auf Mängelrüge.

(5) RES verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen.

(6) Der Kunde sorgt selbst für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Der Kunde sollte in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten.

(7) RES haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.

(8) Weiter haftet RES nicht für höhere Gewalt, unsachgemäßes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

VII. Verschwiegenheitspflicht

(1) RES wird über alle Angelegenheiten des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden, gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die RES beizieht. In diesem Fall wird RES den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind des Weiteren jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(2) RES darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für den Kunden Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zur Verfügung stellen.

(3) RES, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). Mitarbeiter sind hierüber und über allfällige Folgen eines Verstoßes zu belehren.

VIII. Honorar, Storno, Lieferbedingungen, Zahlung

(1) Als Gegenleistung für die Beratungsleistungen hat RES gegen dem Kunden Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Je nach Vereinbarung hat der Kunde bei Vertragsschluss eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tagen nach Übermittlung des Schlussberichtes samt Schlussrechnung zur Zahlung fällig.

(2) Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, gebührt RES das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn RES zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Kunden liegen, daran gehindert wurde. Zu den Umständen auf Seiten des Kunden zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des Kunden an der Vertragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Vertragsauflösung innerhalb eines Monats vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 50% des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Vertragsauflösung innerhalb zweier Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 100% des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Vertragsauflösung vor den gesetzten Fristen werden bereits erbrachte Leistungen verrechnet.

(3) Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von RES einen wichtigen Grund darstellen, gebührt RES ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für den Kunden verwertbar sind.

(4) Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden, darf RES die Fertigstellung der Beratungsleistungen von der vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Beratungsleistungen berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige Mängel an den erbrachten Beratungsleistungen.

(5) Die Preise werden in EUR angegeben. Mehrwertsteuer und vorgezogene Recyclinggebühr sowie Bearbeitung sind inbegriffen. Versandkosten werden extra in Rechnung gestellt.

(6) RES behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Website veröffentlichten Preise.

(7) Die Bedingungen für Aktionen und Rabatte sind bei den betreffenden Informationen abrufbar.

(8) Die Lieferung erfolgt so rasch wie möglich. Der Kunde kann über info@reichart-effectiveness-solutions.com jederzeit seinen Lieferstatus erfragen. Sollte der Kunde die Ware innerhalb von 30 Tagen nicht erhalten und auch keine Information erfolgen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten.

(9) Die Zahlung ist je nach Freigabe von RES auf folgende Arten möglich:

  • Vorab per Kreditkarte, Vorabüberweisung und Bankeinzug: Bei Zahlung mit Kreditkarte wird der Preis der Ware an dem Tag verbucht, an dem die Ware abgeschickt wird.
  • Gegen Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt in diesem Fall 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Kunden.

(10) Bei verspäteter Zahlung wird RES höchstens zwei Mahnungen verschicken. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von EUR 10,- verrechnet. Bezahlt der Kunde dann nicht, werden betreibungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

IX. Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) RES kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder Informationen nicht erteilt, die die Unabhängigkeit von RES oder die Schutzrechte von RES verletzen. (2) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn RES mit ihren Leistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.

X. Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht im Shop

(1) Kunden können den Kaufvertrag innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die Frist für die Wahrnehmung dieses Rechts beginnt an dem Tag, an dem die Ware beim Kunden eintrifft. Der Kunde kann bereits gelieferte Waren auf Kosten von RES zurückschicken. Bereits geleistete Zahlungen werden von RES kostenlos zurückerstattet.

(2) Wenn ein Kunde vom Kauf zurücktritt wegen verspäteter Lieferung oder Mängel an den Waren oder sonstigen Gründen, für die RES verantwortlich ist, erstattet RES bereits bezahlte Beträge sowie die Rücksendungskosten zurück.

(3) Das Widerrufsrecht gilt nicht für personalisierte Produkte, die exakt nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden (z. B. Anbringung des Logos des Kunden).

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist deutsches Recht anwendbar.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von RES in Bobingen.

(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind die in Handelssachen zuständigen Gerichte in Augsburg ausschließlich zuständig.